Bundesgerichtsurteil zu Ungunsten Swisscom

«5G: Endlich Klartext aus Lausanne» titelt Gigaherz und bringt es damit auf den Punkt. 

Bundesgerichtsurteil 1C_506/2023 vom 23.April 2024

Swisscom klagte gegen den Entscheid des Stadtrats der Gemeinde Wil SG als Erstinstanz, keine Bagatellbewilligung für die nachträgliche Aufschaltung des Korrekturfaktors auf 3 Mobilfunk-Sendeanlagen zu erteilen. Er verlangte ein ordentliches Baubewilligungsverfahren, welches der betroffenen Anwohnerschaft eine Einsprachemöglichkeit ermöglicht. Nun hat Swisscom vor dem Bundesgericht verloren.

Das Bundesgericht schreibt unter Punkt 4.2 Zitat:
«Die Anwendung des Korrekturfaktors auf bisher nach dem „Worst-Case-Szenario“ bewilligte adaptive Antennen führt zu Leistungsspitzen, die deutlich (je nach Korrekturfaktor bis zu 10 mal) über der bisherigen maximalen Sendeleistung liegen können. Die bewilligte Sendeleistung muss nur noch im Mittelwert über 6 Minuten eingehalten werden. Dies hat zur Folge, dass die für ein OMEN berechnete elektrische Feldstärke kurzfristig um maximal einen Faktor 3 übertroffen werden kann. Diese faktische Änderung des Betriebs begründet regelmässig ein Interesse der Anwohnerschaft und der Öffentlichkeit an einer vorgängigen Kontrolle, ob die Bewilligungs-Voraussetzungen erfüllt sind (so auch VG Zürich, Urteile VB.2021.00740 und 00743 vom 27. Oktober 2022 E. 3.3).
Dies gilt auch dann, wenn die Strahlungsbelastung von adaptiven Antennen in der Umgebung der Anlage insgesamt tiefer liegt als bei konventionellen Antennen, da gerade die Strahlungsspitzen in breiten Teilen der Bevölkerung Besorgnis erregen.»
Und weiter unter 4.3. Zitat: «Die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens erscheint geboten, um das rechtliche Gehör und den Rechtsschutz der betroffenen Personen in zumutbarer Weise zu gewährleisten (Art. 29 und 29a BV).»

Das Bundesgericht gewichtet in der Bundesverfassung festgeschriebenen Rechte demnach höher als die Verordnung des Bunderates über nichtionisierende Strahlung NISV.

Ein wegweisendes Urteil. Es ist zu hoffen, dass nun die gesundheitlichen Risiken von Mobilfunkstrahlung auch bei Baubewilligungen von Antennen oder aber in allfälligen Gerichtsurteilen Beachtung finden.

 

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