BAG Faktenblatt «WLAN …keine Schutzmassnahmen erforderlich», stimmt das?

Evelyn Stempfel, Sektionsleiterin Sektion NIS des BAG steht Rede und Antwort.

Im BAG Faktenblatt WLAN 2016 wurde u. a. noch empfohlen: «Den Laptop während der WLAN-Verbindung nicht am Körper halten», und weiter «Den Access Point möglichst einen Meter entfernt von lang besetzten Arbeits-, Aufenthalts- oder Ruheplätzen installieren.» - eine Empfehlung, welche bei der Schulung zur Einführung des WLAN in Zürich noch Gültigkeit hatte. Bereits im Faktenblatt 2019 wurde viele gewichtige Schutzempfehlungen herausgestrichen. Im jüngsten Faktenblatt aus dem Jahre 2021 steht nun tatsächlich: «Schutzmassnahmen gegen die elektromagnetische Strahlung von WLAN sind deshalb für alle Bevölkerungsgruppen nicht erforderlich.»

Heisst das handkehrum auch, dass selbst für elektrosensible Menschen keine Schutzmassnahmen mehr erforderlich sind. Sollen die rund eine Million Menschen in der Schweiz, welche gemäss letzter Umfrage elektrosensibel sind, tatsächlich nicht mehr geschützt werden? diagnose:funk Schweiz hat bei Evelyn Stempfel, Sektionsleiterin Sektion NIS des BAG, nachgefragt und musste Erstaunliches vernehmen.

 

Wieso sind nach Ansicht des BAG keine Schutzmassnahmen gegen die Strahlung von WLAN mehr nötig?

Evelyn Stempfel: Das BAG aktualisiert seine Faktenblätter regelmässig nach dem Stand der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Mehrere Studien zeigen, dass die auf Kinder und Erwachsene einwirkende Strahlung durch WLAN-Geräte im Alltag klein ist. Eine Schweizer Studie zeigt, dass sie im Mittel rund 1500-mal kleiner als der Grenzwert ist. Die höchsten gemessenen Strahlungswerte sind rund 400-mal kleiner als der Grenzwert. Ob solche kleinen Strahlungen gesundheitliche Gefährdungen hervorrufen können, ist Gegenstand zahlreicher weiterer Studien. Die Universität Basel hat im Auftrag des BAG eine systematische Literaturstudie durchgeführt und publiziert. Dabei wurden qualitativ hochwertige Studien der letzten Jahre eingeschlossen. Diese zeigen weder gesicherte Erkenntnisse noch plausible Hinweise. (Anmerkung Red.: Review von Swiss TPH im Auftrag von BAG im 2021) Auf Grund dieser wissenschaftlichen Faktenlage verzichtet das BAG auf allgemeine Schutzempfehlungen. Das BAG richtet aber weiterhin Tipps an Personen, welche die elektromagnetische Strahlung von WLAN-Geräten aus persönlichen Gründen verringern möchten.

 

Im Bundesgesetz über den Umweltschutz (Art. 13 Abs. 2 USG) steht:
«der Immissionsgrenzwert berücksichtigt dabei auch die Wirkungen der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere.» Bei der letzten Umfrage der ETH Zürich im Jahr 2020 (mit 7340 Teilnehmenden) gaben 10,6% der Befragten an, elektrosensibel zu sein. Wieso schreibt das BAG, dass für keine Bevölkerungsgruppe Schutzmassnahmen nötig sind und schliesst so die 10,6 % Elektrosensiblen aus?

Evelyn Stempfel: WLAN-Geräte sind nicht über das Umweltschutzgesetz, sondern über das Produktesicherheitsgesetz und über die Verordnung über Fernmeldeanlagen geregelt. Diese Regelungen beinhalten das Vorsorgeprinzip nicht. Das BAG gibt im Faktenblatt Tipps für Personen, die ihre Strahlenbelastung verringern möchten und spricht damit elektrosensible Personen direkt an.

 

Müsste dann im Faktenblatt nicht hingewiesen werden, dass es sich bei der Aussage nicht auf Vorsorge bezieht, das der Vorsorgeartikel nicht relevant ist?

Evelyn Stempfel: Der Vorsorgeartikel bezieht sich auf alle Regelungen, die unter dem Umweltschutzgesetz laufen. Im Faktenblatt wird unter den rechtlichen Aspekten darauf hingewiesen, dass WLAN von der vorsorglichen Emissionsbegrenzung ausgenommen ist. (Anmerkung Red.: Letztes Kapitel Seite 11 unter rechtliche Aspekte)

 

Das Faktenblatt WLAN wurde in der Vergangenheit oft bei Schulen verwendet, so wurden früher in den Schulen von Zürich gelehrt, die Laptops nicht auf den Schoss zu nehmen.

Ist sich das BAG bewusst, welches Zeichen mit dem neuen Faktenblatt gesetzt wird?

Evelyn Stempfel: Das Faktenblatt zu WLAN stützt sich auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse sowohl zur Exposition wie auch zu den gesundheitlichen Wirkungen.

 

Plant das BAG in Zukunft separate Faktenblätter für Kinder?

Evelyn Stempfel: Im Moment sind keine spezifischen Faktenblätter für Kinder geplant. Sollte es sich aber zeigen, dass solche nötig sind, werden wir dies sicherlich in Betracht ziehen.

 

diagnose:funk Schweiz dankt für diese aufschlussreichen Informationen.

 

 

Unsere Empfehlung: Schulbehörden müssen wissen, dass das BAG Faktenblatt WLAN keinen vorsorglichen Schutz beinhaltet. Bei der WLAN-Disposition von Kindern sollte besser nicht vom Faktenblatt ausgegangen werden.
Wir präzisieren: Das BAG Faktenblatt 2021 beruht hauptsächlich auf dem Swiss TPH Review vom Juli 2021. Noch im BERENIS Newsletter Sonderausgabe Januar 2021 stand demgegenüber zu «Magnet- und elektromagnetische Felder und deren Wirkungen auf die Gesundheit» wörtlich «Es zeichnet sich aber ein Trend ab, der auch unter Berücksichtigung dieser methodischen Schwächen deutlich wird, nämlich, dass EMF-Exposition, sogar im niedrigen Dosisbereich, durchaus zu Veränderungen des oxidativen Gleichgewichtes führen kann.»
Dazu passt, dass in anderen Reviews, wie in dem von Isabel Wilke aus dem Jahr 2018, geschlussfolgert wird: «Das Schädigungspotential von WLAN, auch bei geringer Strahlungsstärke, kann nicht mehr angezweifelt oder relativiert werden, auch nicht durch die Studien, die keine Wirkungen gefunden haben.»

 

Mehr Informationen unter WLAN-Wissen oder bei diagnose-funk.org

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