Wie haben Sie es mit der Wissenschaftlichen Integrität?

Mobilfunk, das trendigste Milliardengeschäft

Bundesbeamte, politische Parteien von links bis rechts und eine beachtliche Bevölkerungsschicht sind davon überzeugt, dass ein möglichst unlimitierter Ausbau dieser Technologie für unsere Zukunfts­perspektiven etwa vom Wichtigsten sei. Und mittlerweile wird die allgegenwärtige Datenwolke, welche uns erlaubt, selbst auf dem Matterhorn hochauflösende Filme von allen erdenk­lichen Anbietern in Sekundenschnelle runterzuladen, als „normal“ empfunden.

Um diesem Trend für alle gewinnbringend zu folgen, ist es wichtig, die Ängste der Zweifler mit griffigen Argumenten zu relativieren. Dazu dienen u.a. Wissenschaftler, welche die diesbezügliche Unbedenklichkeit untermauern. Eine Person, welche dies erfolgreich und weit über die Schweizer­grenzen hinaus leistete, ist das ehemalige ICNIRP-Mitglied und ehemaliger BERENIS-Vorsitzender Prof. Dr. Martin Röösli, welcher u.a. postulierte, dass seine nachgewiesenen Veränderungen der Hirnfunktionen infolge der Funkstrahlung von Handys völlig harmlos seien, und dass Personen, welche meinen, unter den Auswirkungen von Hochfrequenter Funkstrahlung zu leiden, einem psychischen Problem (Nocebo Effekt) auf den Leim gehen.
Zur Beurteilung der Problematik hochfrequenter elektromagnetischer Felder wird Rööslis Meinung immer noch von den höchsten Bundesämtern vertreten, obwohl seine wissen­schaftliche Integrität von namhaften Wissenschaftlern stark angezweifelt wird. 

Technische Innovationen im Funkbereich werden primär ohne Abklärung des Gefahrenpotentials eingeführt. Nachträgliche Korrekturen an etablierten Technologien sind selten. Eine Ausnahme war z.B. 1998 der Abbruch des Kurzwellen-Senders Schwarzenburg, weil er die dortige Bevölkerung und auch die Nutztiere bedrohte. Belegt wurden gesundheitliche Probleme ab 0,4 V/m. 
Aber seriöse Untersuchungen, welche Innovationen im Mobilfunkbereich hinterfragen, wirken dem Ausbauwunsch der Mobilfunkindustrie entgegen. Oder wie es Prof. Niels Kuster 2018 formulierte: «Industrie und Behörden haben beschlossen, dass Mobilfunkstrahlung kein Risiko darstellt».
Entsprechend ist die Behauptung naheliegend, dass die Einführung von 5G, mit Antennen welche nur 10% ihrer tatsächlichen Leistung ausweisen, völlig harmlos sei. 
Am behördlichen Axiom der Ungefährlichkeit soll nicht mehr gerüttelt werden!

Rufer in der Wüste

Im Bundesamt für Umwelt BAFU (seit 2006, Nachfolger des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL) hört man merkwürdigerweise sehr selten Hinweise, wie sie einst z.B. im Erläuternden Bericht zur NISV (BUWAL 23.12.1999) postuliert wurden:

  • «Nichtionisierende Strahlung ist in der heutigen Umwelt allgegenwärtig. Bei hoher Intensität sind Schädigungen von Menschen nachgewiesen, bei niedriger Intensität bestehen begründete Hinweise auf schädliche Wirkungen»
  • «Insbesondere auch epidemiologische Untersuchungen wurden bei der Grenzwertsetzung durch die ICNIRP nicht berücksichtigt.» […] «Die ICNIRP-Grenzwerte sind somit Gefährdungsgrenzwerte und nicht Vorsorgewerte.» […] «Die ICNIRP-Grenzwerte berücksichtigen nicht sog. nicht-thermische Wirkungen. [… Sie vermögen] den umfassenderen Kriterien des Umweltschutzgesetzes nicht zu genügen» 
  • «Zudem müssen dabei nicht nur die Wirkungen auf die allgemeine Bevölkerung, sondern auch die Wirkungen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit, wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere, berücksichtigt werden»

Liegt das vielleicht daran, dass 2014 von diesem Amt die Beratende Expertengruppe nichtionisierende Strahlung (BERENIS) ins Leben gerufen wurde, welche bis Ende 2023 von Prof. Dr. Martin Röösli präsidiert wurde? Hr. Röösli, der einstige Primarlehrer, erlangte später den Master of Science in Umweltnaturwissenschaften und doktorierte 2001 an der Universität Basel mit einer Arbeit zum Thema Auswirkungen der Luftverschmutzung. 
Unklar ist, warum Hr. Röösli in diese BERENIS Funktion berufen wurde, hatte er doch nie auf dem Gebiet von EMF-Strahlung gearbeitet und ist weder Mediziner noch Biologe noch Physiker noch Elektro-Ingenieur. Hatte er vielleicht einfach die Aufgabe, gewisse Dinge „ins rechte Licht“ zu rücken?

Anlässlich seiner Promotion hatte Hr. Röösli das Gelöbnis abgelegt, die wissenschaftliche Forschung stets ehrlich und verantwortungsbewusst zu betreiben und mit unparteiischer Sachlichkeit zu handeln.
Nun gibt es jedoch gewichtige Hinweise, welche Hrn. Martin Rööslis Gelöbnis „mit gewissenhafter Gründlichkeit und unparteiischer Sachlichkeit“ zu handeln in Frage stellen:

Nun verlautete, dass Hr. Röösli bei der Uni Basel, wo er doktoriert hatte und als Associate Professor am Swiss Tropical and Public Health Institute amtet, im Juni 2023 wegen Verdachts auf Verstösse gegen die wissenschaftliche Integrität angezeigt wurde.
Die Uni Basel hat Röösli diesbezüglich reingewaschen, weigert sich jedoch, die Akten vollum­fänglich auf den Tisch zu legen. Gemäss Uni Basel soll Röösli die erhobenen Vorwürfe mit der Begründung zurückgewiesen haben, sie würden jeglicher fachlichen Grundlage entbehren. Weiter soll ein unabhängiger Gutachter Röösli entlastet haben. Dieses Gutachten wurde jedoch nicht bekannt gegeben, eben so wenig wie der Name des Gutachters und Rööslis Stellungnahme. 
Im November 2023 hat Röösli auf sein drittes und letztes mögliches Mandat in der ICNIRP verzichtet. Zudem ist Röösli per Ende 2023 aus der BERENIS verschwunden, ohne dass dies kommuniziert wurde. 

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