Forderungen

  • Vorsorge statt Grenzwerte

    In der Schweiz gaben im Jahr 2004 in einer Umfrage des BAFU 5% der Befragten an, elektrosensibel zu sein (Umfrage mit 30000 Personen)
    Im Jahr 2020 bei der Umfrage «Schweizer Umweltpanel zu 5G» der ETH Zürich (Umfrage mit 7340 Personen) gaben 10,6% der Befragten an, elektrosensibel zu sein, weitere 30,9% waren sich nicht sicher.

    Bei solche Zahlen müssen die Behörden handeln, den schliesslich steht im Schweizer Umweltschutzgesetz dazu:

    Artikel 1.2:   Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die...
  • Seriöse Aufklärung über Risiken

    Bereits 2005 veröffentlichte das BAFU die Broschüre «Elektrosmog in der Umwelt» und schrieb darin:

    Die negativen Auswirkungen von starker nichtionisierender Strahlung auf die menschliche Gesundheit sind wissenschaftlich erwiesen und unbestritten... Biologische Wirkungen treten aber auch bei Intensitäten weit unterhalb der international empfohlenen Gefährdungsgrenzwerte auf.

    Die Auswirkungen von Mobilfunk sind sehr vielseitig wie in der Broschüre aufgelistet:

    Thermische Wirkungen z.B...
  • Förderung des Kabelanschlusses

    Mobilfunk ist eine Umweltbelastung, deshalb sind auch Grenzwerte definiert. In unzähligen Studien und Berichten sind Auswirkungen von Handystrahlung auf Mensch und Umwelt dokumentiert.
    Leider wird in den Gesetzestexten und Reglementen kein Unterschied gemacht, wie stark mit welcher Technologie die Umwelt belastet wird. So wird in der Fernmeldeverordnung explizit von «Technologie Neutral» gesprochen, also dass keine Technik bevorzugt werden soll. «Technologie Neutral» bedeutet, dass die

    ...
  • Speziellen Schutz der Kinder


    Die aktuellen Mobilfunk-Grenzwerte in der Schweiz sind für Erwachsene und nicht für Kinder. Einzig der Spielplatz wird wie der Schlafplatz zu Hause als OMEN (Grenzwert 6V/m) behandelt. Allgemein gelten 61V/m als Grenzwert.

    Sender bis 6 Watt Leistungen sind von der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) ausgenommen, für sie gibt es keine spezielle Regelung, da gilt der Immissionsgrenzwert von 61V/m. Mobilfunksender bis 6 Watt Leistung sind:

    Mikro-Zellen (Mobilfunk) Pico-,...

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