Vorsorge statt Grenzwerte

In der Schweiz gaben im Jahr 2004 in einer Umfrage des BAFU 5% der Befragten an, elektrosensibel zu sein (Umfrage mit 30000 Personen)
Im Jahr 2020 bei der Umfrage «Schweizer Umweltpanel zu 5G» der ETH Zürich (Umfrage mit 7340 Personen) gaben 10,6% der Befragten an, elektrosensibel zu sein, weitere 30,9% waren sich nicht sicher.

Bei solche Zahlen müssen die Behörden handeln, den schliesslich steht im Schweizer Umweltschutzgesetz dazu:

  • Artikel 1.2:   Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.
  • Artikel 11.3:   Die Emissionsbegrenzungen werden verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden.
  • Artikel 13.2:   Er (Immissionsgrenzwert) berücksichtigt dabei auch die Wirkungen der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere. 

 

Schädlichkeitsbeweis = Technologie-­Nutzung bis zu lückenlosem Beweis der Schädlichkeit 
   oder
Vorsorgeprinzip   = Vorsorgliche Begrenzung von Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten

 

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