Speziellen Schutz der Kinder


Die aktuellen Mobilfunk-Grenzwerte in der Schweiz sind für Erwachsene und nicht für Kinder. Einzig der Spielplatz wird wie der Schlafplatz zu Hause als OMEN (Grenzwert 6V/m) behandelt. Allgemein gelten 61V/m als Grenzwert.

Sender bis 6 Watt Leistungen sind von der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) ausgenommen, für sie gibt es keine spezielle Regelung, da gilt der Immissionsgrenzwert von 61V/m. Mobilfunksender bis 6 Watt Leistung sind:

Weitere Forderungen

Mitgliedschaft

Mitglied werden

Werden Sie Mitglied unseres Vereins – wir freuen uns auf Sie.

Finanzielle Unterstützung

Spenden

Unterstützen Sie unserer Arbeit – wir freuen uns auf Ihren Beitrag.

Mitgliedschaft

Mitglied werden

Werden Sie Mitglied unseres Vereins – wir freuen uns auf Sie.

Finanzielle Unterstützung

Spenden

Unterstützen Sie unserer Arbeit – wir freuen uns auf Ihren Beitrag.